Heizungsförderung Rechner

Methodik

Dieser Rechner schätzt Ihren Zuschuss nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der ab 21.07.2026 geltenden Fassung. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten.

1. Fördersatz

Grundförderung 30 % Grundförderung, dazu für Selbstnutzer der +16 % Klimageschwindigkeitsbonus (ab 21.07.2026, danach degressiv) und der +40/30/10 % Einkommensbonus (bis 30/40/50.000 € zvE, Selbstnutzer). Die Summe ist gedeckelt: Höchstsatz 70 % (80 % bei niedrigem Einkommen).

2. Förderfähige Kosten

Der Fördersatz wird auf die förderfähigen Kosten angewendet — förderfähig max. 28.000 € je Wohneinheit. Kosten darüber hinaus tragen Sie selbst.

3. Zuschuss und Eigenanteil

Zuschuss = Fördersatz × förderfähige Kosten. Ihr Eigenanteil = Gesamtkosten − Zuschuss. Vermieter erhalten nur die Grundförderung.

Unabhängiges Informationsangebot zu Bildungszwecken. Fördersätze (BEG ab 21.07.2026), Boni, Deckelung und Fristen sind Schätzgrößen und ändern sich — prüfen Sie KfW/BAFA und ziehen Sie einen Energie-Effizienz-Experten hinzu.

Quellen: KfW — Heizungsförderung · BAFA — Bundesförderung für effiziente Gebäude · Gebäudeenergiegesetz (GEG)