Methodik
Dieser Rechner schätzt Ihren Zuschuss nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der ab 21.07.2026 geltenden Fassung. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten.
1. Fördersatz
Grundförderung 30 % Grundförderung, dazu für Selbstnutzer der +16 % Klimageschwindigkeitsbonus (ab 21.07.2026, danach degressiv) und der +40/30/10 % Einkommensbonus (bis 30/40/50.000 € zvE, Selbstnutzer). Die Summe ist gedeckelt: Höchstsatz 70 % (80 % bei niedrigem Einkommen).
2. Förderfähige Kosten
Der Fördersatz wird auf die förderfähigen Kosten angewendet — förderfähig max. 28.000 € je Wohneinheit. Kosten darüber hinaus tragen Sie selbst.
3. Zuschuss und Eigenanteil
Zuschuss = Fördersatz × förderfähige Kosten. Ihr Eigenanteil = Gesamtkosten − Zuschuss. Vermieter erhalten nur die Grundförderung.
Unabhängiges Informationsangebot zu Bildungszwecken. Fördersätze (BEG ab 21.07.2026), Boni, Deckelung und Fristen sind Schätzgrößen und ändern sich — prüfen Sie KfW/BAFA und ziehen Sie einen Energie-Effizienz-Experten hinzu.
Quellen: KfW — Heizungsförderung · BAFA — Bundesförderung für effiziente Gebäude · Gebäudeenergiegesetz (GEG)