Heizungsförderung Rechner

Förderung trotz höherem Einkommen

Über 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen entfällt der Einkommensbonus — Grundförderung (30 %) und Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) ergeben aber weiterhin bis zu 46 %. Berechnen Sie Ihren Zuschuss.

Geschätzter Zuschuss11.500 €Fördersatz 46 % · Grundförderung 30 % + Klimabonus 16 %
Förderfähige Kosten (max. 28.000 €)25.000 €
− Zuschuss (46 %)− 11.500 €
= Ihr Eigenanteil13.500 €
Kosten25.000 €
Zuschuss11.500 €
Eigenanteil13.500 €

Schätzung nach BEG-Förderung ab 21.07.2026. Der Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) sinkt ab 01.02.2027 schrittweise. Höchstsatz 70 % (80 % bei niedrigem Einkommen), förderfähig max. 28.000 € je Wohneinheit. Keine Rechts- oder Steuerberatung — prüfen Sie KfW/BAFA.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Es gibt 30 % Grundförderung für alle. Selbstnutzer erhalten zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus (16 % ab 21.07.2026, danach sinkend) und den Einkommensbonus (bis 40 %). Der Höchstsatz beträgt 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 % — bezogen auf förderfähige Kosten von maximal 28.000 € je Wohneinheit.

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Selbstnutzende Eigentümer, die eine alte funktionstüchtige fossile Heizung gegen eine förderfähige Heizung tauschen, erhalten einen Bonus von 16 % (ab 21.07.2026). Er sinkt ab 01.02.2027 schrittweise auf 12 %, 8 % und 4 %.

Wer bekommt den Einkommensbonus?

Nur selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 € pro Jahr: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit Kind im Haushalt wird das anrechenbare Einkommen um 10.000 € gemindert.

Bekommen Vermieter auch eine Förderung?

Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 % auf die förderfähigen Kosten, aber weder den Einkommens- noch den Klimageschwindigkeitsbonus.

Was ist die 65-Prozent-Regel (GEG)?

Nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude gilt dies gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung (größere Städte bis 30.06.2026, übrige bis 30.06.2028).

Ersetzt dieser Rechner einen Förderbescheid?

Nein. Dies ist eine unabhängige, pädagogische Schätzung. Fördersätze, Boni und Fristen ändern sich. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei der KfW und dem BAFA und lassen Sie sich beraten.

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